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Was ist zu tun, wenn Sie arbeitslos werden?

Arbeitslosigkeit - Was tun?

Seit dem 1. März 2017 erfolgt die Anmeldung zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern direkt beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum).

Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich persönlich beim RAV angemeldet haben.

Melden Sie sich noch während der Kündigungsfrist, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit, beim für Sie zuständigen RAV (Thundorferstrasse 37, 8510 Frauenfeld, Tel. 058 345 55 20).

Bitte beachten Sie, dass Sie sich schon während der Kündigungsfrist um Arbeit bemühen müssen.

WICHTIG!

Sie müssen einige Unterlagen zu Ihrem Erstgespräch beim RAV mitbringen.

Hier finden Sie Informationen zu den ersten Schritten.

Link Arbeitslos - was tun?

Zuständige Abteilung