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Meldung eines Todesfalls

Ein Todesfall in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis ist ein Ereignis, das viel Kraft kostet. Dabei kommen viele Fragen auf, mit denen sich in der Regel die Wenigsten auseinandersetzen und die deshalb oft schwierig zu beantworten sind.

Wir vom Bestattungsamt Uesslingen-Buch helfen Ihnen gerne weiter. Das Wichtigste, was zu tun ist, erfahren Sie auf dieser Seite. Details entnehmen Sie bitte der Broschüre "Todesfall, was nun?" [pdf, 2.2 MB]

Tritt der Tod zu Hause ein, so benachrichtigen Sie bitte als erstes den Hausarzt, allenfalls einen Notfallarzt. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.

Tritt der Tod in einem Heim oder Spital ein, müssen Sie sich nicht um die ärztliche Todesbescheinigung kümmern.

Tritt der Tod durch Unfall oder Suizid ein, muss umgehend die Polizei benachrichtigt werden.

Melden Sie den Hinschied in jedem Fall schnellstmöglich persönlich dem Bestattungsamt Uesslingen-Buch:
Tel.            052 744 50 40 (während den Öffnungszeiten)
Pikett-Tel. 078 803 85 24 (an Wochenenden / Feiertagen)

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Oritginal der ärztlichen Todesbescheinigung (falls zu Hause verstorben)
  • Familienbüchlein und/oder Ausländerausweis der verstorbenen Person
  • Ausweispapiere der anzeigeberechtigten Person

Folgende Fragen sind beim Bestattungsamt unter anderem zu klären:

  • Wann und wo kann die verstorbene Person abgeholt werden?
  • Wird eine Aufbahrung gewünscht?
  • Soll es eine Erdbestattung oder eine Kremation geben?
  • Welche Art von Grab wird gewünscht?
  • Wann und wo sollen die Abdankung und die Beisetzung stattfinden?
  • Ist eine amtliche Publikation erwünscht?

Das Bestattungsamt veranlasst die Überführung und regelt alles rund um die Beisetzung gemäss Absprache mit den Angehörigen. Sofern der/die Verstorbene einen Bestattungswunsch betreffend Bestattungsart hinterlegte, haben die darin geäusserten Wünsche Vorrang.

Für die Abdankungsfeier nimmt der zuständige Pfarrer mit Ihnen Kontakt auf und vereinbart mit Ihnen einen Besprechungstermin.

Zuständige Abteilung