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Beglaubigungen

Für Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien ist die Gemeindekanzlei zuständig. Die Unterschrift darf erst in der Gegenwart der Amtsperson erfolgen. Sie müssen sich mit Ihrer Identitätskarte oder Ihrem Pass ausweisen können. Die Beglaubigung ist kostenpflichtig.

Zuständige Abteilung