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Stundungsgesuch

Falls Sie Ihre Steuern oder Nachsteuern nicht fristgerecht begleichen können, haben Sie die Möglichkeit, schriftlich beim Steueramt ein Gesuch um Ratenzahlung zu stellen. Dies muss zwingend die Höhe der monatlichen Raten inklusive Startdatum beinhalten.

Zuständige Abteilung