Für die Realisierung einer PV-Anlage sind folgende Schritte notwendig:
Meldeformular für Solaranlagen auf Dächern
Das Meldeformular ist bei der Bauverwaltung der Gemeinde Uesslingen-Buch einzureichen.
Im Formular werden PV-Anlagen definiert, welche ohne Baubewilligung realisiert werden können.
Technisches Anschlussgesuch [pdf, 83 KB]
Das technische Anschlussgesuch (TAG) ist bei der Bauverwaltung der Gemeinde Uesslingen-Buch einzureichen.
Das technische Anschlussgesuch beschreibt die Eckwerte der PVA. Es erlaubt dem EW Uesslingen-Buch zu prüfen, ob die Netzinfrastruktur mit der angezeigten Nennleistung der PVA belastet werden kann.
Durch den stetigen Zubau von PVA kommt es zu Überlastungen der Infrastruktur und entsprechende Netzverstärkungs-Massnahmen werden notwendig. Diese müssen vom EW vorgängig umgesetzt werden, was zu Verzögerungen führen kann. Betroffene PVA können zwar realisiert aber nicht sofort die gesamte PVA-Einspeisung ins EW-Netz eingeleitet werden.
Das Anschlussgesuch wird mit entsprechenden Auflagen bewilligt und dem Gesuchsteller wird der mögliche Umsetzungszeitraum bekanntgegeben.
Mit der Retournierung des bewilligten Gesuchs erhält der Gesuchsteller auch das Formular Fertigstellungsmeldung / Prüfprotokoll zu PV-Anlagen, welches nach Abschluss der Installation bei der Bauverwaltung einzureichen ist. Ist zudem der Einbau eines Energiespeichers geplant, so erhält der Gesuchsteller auch die Verpflichtungserklärung, welche ebenfalls zeitnah nach Fertigstellung der Bauverwaltung einzureichen ist. Es wird um die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse der Anlagebetreiber, Gesuchsteller und Projektverfasser gebeten.
Es fällt eine Gebührenerhebung von CHF 100.00 pro TAG an.
Formular Installationsanzeige [pdf, 139 KB]
Die Installationsanzeige ist bei der Bauverwaltung der Gemeinde Uesslingen-Buch vor Baubeginn einzureichen.
Die Installationsanzeige dient der technischen Prüfung der geplanten Installation, wird von der Bauverwaltung geprüft und allenfalls mit Auflagen bewilligt.
Es fällt eine Gebührenerhebung von CHF 100.00 pro Installationsanzeige an.
Nach der Realisierung der Anlage ist die Fertigstellungsmeldung / Prüfprotokoll bei der Bauverwaltung einzureichen.
Die mit der Bewilligung des technischen Anschlussgesuchs zugestellten Formulare sind ebenfalls einzureichen.
Auf Grund der eingereichten Fertigstellungsmeldung/Prüfprotokoll veranlasst die Bauverwaltung einen allfälligen Zählerwechsel oder eine Ablesung des Zählerstandes.
Nach der Realisierung der Anlage ist diese innerhalb von zwei Monaten durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle zu prüfen. Diese stellt den Sicherheits-nachweis für den Eigentümer aus, welcher der Bauverwaltung einzureichen ist.
Um eine Investitionsvergütung seitens der Pronovo zu erhalten, ist die PVA durch einen akkreditierten Auditor zu beglaubigen und der Pronovo einzureichen, welche die Beglaubigung abschliesst, damit auch HKN (Herkunftsnachweise) für die Anlage erstellt werden können.
Die Vergütung nach dem Energiegesetz (pro kWh) startet mit der Einreichung der Fertigstellungsmeldung durch den Anlagenbetreiber. Diese gesetzliche Vergütung ist unabhängig einer Meldung oder Beglaubigung bei der Pronovo.
Die Vergütung der rückgespiesenen Energie erfolgt auf den aktuell publizierten Tarifen, welche Sie auf der Website der Politischen Gemeinde finden: Tarifblatt.
Je nach Situation wird folgende Rücklieferung geltend gemacht:
Die Pronovo erstellt Herkunftsnachweise für erzeugte Energieeinheiten. Bei der von PV-Anlagen erzeugten Energie handelt es sich um nachhaltige, grüne Energie. Die Herkunftsnachweise lassen sich an entsprechenden Börsen verkaufen.
Mustervertrag Abtretung Öko-Mehrwert [pdf, 112 KB] Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Werkverwaltung. Die Gemeinde wird Ihnen dann einen Vertrag aufsetzen und zusenden.
Alternativ zum Verkauf an einer Börse können PVA-Betreiber mit Anlagen <=30kW-Wechselrichterleistung mit der Gemeinde einen Öko-Mehrwert-Vertrag abschliessen. Hierbei überlassen die Betreiber die HKN ihrer PVA der Gemeinde und erhalten dafür einen besseren Tarif für die rückgespiesene Energie. Dieser Tarif ist ebenfalls im Tarifblatt definiert.
Die Öko-Mehrwert-Vergütung wird ab dem Jahr entschädigt, in welchem der Öko-Mehrwert-Vertrag bei der Gemeinde beantragt sowie der Pronovo zur Beglaubigung gemeldet wurde und die Fertigstellungsmeldung bei der Bauverwaltung eingereicht wurde.
Die entschädigte Energiemenge richtet sich nach der vergüteten Energiemenge für Graustrom im entsprechenden Jahr.