Das Wahlbüro besteht aus Stimmbürgern der Gemeinde. Es wird an der Gemeindeversammlung gewählt. Das Wahlbüro stellt die Urnenoffizianten bei Wahlen und Abstimmungen und zählt die abgegebenen Stimmen aus. Präsidiert wird das Wahlbüro vom Gemeindepräsidenten. Der Gemeindeschreiber ist von Amtes wegen Teil des Wahlbüros.