Die Krankenkassenkontrollstelle überprüft die Einhaltung der Krankenversicherungspflicht nach schweizerischem Recht. Zudem überprüft sie die Gesuche um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht. Personen ohne Befreiung und ohne obligatorische Krankenversicherung werden einer Krankenkasse zugewiesen.
Die Ermittlung für eine individuelle Prämienverbilligung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, dem Gesundheitsamt und dem Sozialversicherungszentrum des Kantons Thurgau. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Uesslingen-Buch, die kein Antragsformular erhalten haben, melden sich schriftlich oder telefonisch bei der Krankenkassenkontrollstelle. Sie nimmt Nachmeldungen für die Ausrichtung der Prämienverbilligung vor.
| Kontaktperson | Telefonnummer und E-Mail |
|---|---|
| Zemrije Kamberi
Leiterin Krankenkassenkontrollstelle |
Tel. 052 744 50 40
einwohnerdienste@uesslingen-buch.ch |